Behandlungskosten



Liebe Patientin, lieber Patient,

die speziellen osteopathischen und naturheilkundlichen Behandlungsmethoden zählen leider derzeit nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.

Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass das Honorar als Privatleistung individuell zwischen Patient und Behandelnden einerseits, sowie die Behandlungsinhalte nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker andererseits erfolgt.

Wenn Sie einen vereinbarten Behandlungstermin in meiner Praxis mal nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen 24 Stunden im Voraus abzusagen.

Da es sich um Individualtermine handelt, muss ich Ihnen bei Nichtabsage den vereinbarten Termin in Rechnung stellen. Im Namen der anderen, auf einen Termin wartenden Patienten danke ich Ihnen,
ebenso für Ihr Verständnis.